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   BFH, 04.11.1977 - VI R 24/76   

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https://dejure.org/1977,779
BFH, 04.11.1977 - VI R 24/76 (https://dejure.org/1977,779)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1977 - VI R 24/76 (https://dejure.org/1977,779)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1977 - VI R 24/76 (https://dejure.org/1977,779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides - Untersagung der Pauschalierung der Lohnsteuer - Untersagung der Pauschalierung - Zeitpunkt der Prüfung - Arbeitgeber - Widerruf der Pauschalierung - Steuerersparnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 495
  • NJW 1978, 664
  • DB 1978, 376
  • BStBl II 1978, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 04.11.1977 - VI R 24/76
    Bei der Ermessensausübung dürften gemäß dem Urteil des BFH vom 28. April 1977 IV R 163/75 (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553) wirtschaftlich gleichgelagerte Sachverhalte nicht unterschiedlich gewürdigt werden.
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
    Auszug aus BFH, 04.11.1977 - VI R 24/76
    Nach dem Verfassungsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG, der die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht bindet, muß die Regelung dieses Steuerrechtsverhältnisses durch das FA während der Wirksamkeit des Verwaltungsakts dem jeweils geltenden Recht entsprechen (vgl. zu dem ähnlichen Tatbestand der Untersagung der Ausübung eines Gewerbebetriebes Urteil des BVerwG vom 5. August 1965 I C 69.62, BVerwGE 22, 16 [23]).
  • BFH, 24.04.1986 - IV R 283/83

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses unter Ehegatten - Ein zu

    Nach der Rechtsprechung des BFH war diese Pauschalbesteuerung von der weiteren Voraussetzung abhängig, daß die Pauschalierung die Ermittlung der Lohnsteuer für den Arbeitgeber erleichtern, aber grundsätzlich nicht zu einer geringeren Lohnsteuer führen und insbesondere nicht Bezüge der Tarifprogression entziehen soll (Urteil vom 4. November 1977 VI R 24/76, BFHE 123, 495, BStBl II 1978, 61).

    Der Senat folgt insoweit dem Urteil des BFH in BFHE 123, 495, BStBl II 1978, 61, wonach die Belastung durch die pauschalierte Lohnsteuer nicht mit der im Lohnsteuerabzugsverfahren geschuldeten, sondern mit der im Rahmen der Ehegattenveranlagung anfallenden Einkommensteuer zu vergleichen ist.

    Schließlich kann auch der von der Revision behauptete Verfassungsverstoß nicht zur Anerkennung der Lohnsteuerpauschalierung im Rahmen des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses führen, denn die für die Pauschalierung maßgebenden Rechtsgrundlagen (§ 42 a Abs. 2 Nr. 3 EStG, § 35 b LStDV 1972 und Abschn. 52 c LStR 1971) und die dazu ergangene Rechtsprechung des BFH im Urteil in BFHE 123, 495, BStBl II 1978, 61 finden grundsätzlich in gleicher Weise auch auf andere Arbeitsverhältnisse Anwendung.

  • BFH, 24.11.1987 - VII R 138/84

    Ermessensentscheidung - Nachschieben von Gründen - Offenes Zollager - Widerruf

    Eine Berücksichtigung (auch) der Sachlage zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung könnte bei noch nicht vollzogenen Verwaltungsakten sowie bei Dauerverwaltungsakten - wohl nur gebundenen Verwaltungsakten - in Betracht kommen, wenn mit der Anfechtungsklage gegen einen derartigen Verwaltungsakt nicht nur eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit zur Zeit seines Ergehens, sondern auch über die Rechtmäßigkeit seiner Aufrechterhaltung begehrt wird (vgl. die Hinweise im Senatsurteil vom 18. November 1975 VII R 85/74, BFHE 117, 430, 433, BStBl II 1976, 257; siehe auch BFH, Urteil vom 4. November 1977 VI R 24/76, BFHE 123, 495, 498, BStBl II 1978, 61).
  • BFH, 02.02.1982 - VII R 62/81

    Lohnsteuerhilfeverein - Verbotene wirtschaftliche Tätigkeit - Kreditvermittlung -

    Das folge aus der Würdigung der gesamten Umstände, wie sie bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. November 1977 VI R 24/76, BFHE 123, 495, BStBl II 1978, 61) vorgelegen hätten.
  • FG Baden-Württemberg, 14.07.2004 - 13 K 7/03

    Kindergeld für ein an einer seelischen Behinderung leidendes, aber arbeitslos

    Dabei ist für die gerichtliche Beurteilung, ob der Bescheid, mit dem die Kindergeldfestsetzung ab Mai 2002 aufgehoben wurde, rechtswidrig und daher aufzuheben ist, die Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgebend (vgl. BFH, Urteil vom 18. November 1975 VII R 85/74, BStBl II 1976, 257; Urteil vom 4. November 1977 VI R 24/76, BStBl II 1978, 61; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 100 FGO, Stand: Februar 2002, Rn. 40, m.w.N.), weil es sich bei der Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld ab Mai 2002 um einen sog. Dauerverwaltungsakt handelt (vgl. BFH, Urteil vom 29. Januar 2003 VIII R 60/00, BFH/NV 2003, 927).
  • BFH, 16.09.1983 - VI R 3/80
    NV: Hatte ein Arbeitgeber neben seiner Ehefrau noch zwei weitere Teilzeitkräfte beschäftigt und sämtliche Bezüge ohne Einzelgenehmigung pauschal versteuert, konnte das Finanzamt für die Zeit bis zum 31.12.1974 die Pauschalierung der Lohnsteuer für die Ehefrau widerrufen bzw. versagen, wenn dies bei der Einkommensteuerveranlagung zu einer nicht unerheblichen, durch das Gesetz nicht mehr gedeckten Steuerersparnis geführt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 4.11.1977 VI R 24/76; umfangreiche Ausführungen zur Vereinfachungsregelung in Abschn. 52c LStR 1972, deren Wirksamkeit und deren Beachtung durch die Steuergerichte sowie zum Regelungsinhalt des Widerrufs und zur geänderten Rechtslage ab 1.1.1975 gemäß § 40a Abs. 3 S. 2 EStG 1975).2.
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